Sachverständigenbüro Baumann


Honorartabelle

Honorartabelle für den Bereich der Verkehrs- und Beleihungswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Alle angegebenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge (inklusive der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %).
Eine gegebenenfalls gesetzlich vorgegebene Änderung der Mehrwertsteuer wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.

Kategorie der zu bewertenden Immobilie

Kategorie I

Bodenwertermittlung, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser

Kategorie II

Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfache Wohn- und Geschäftshäuser (i.d.R. 1 Ladenlokal im EG und Wohnungen in den Obergeschossen)

Kategorie III

komplexere Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, einfache Gewerbeimmobilien wie Lager- und Produktionshallen

Kategorie IV

komplexere Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien, die nicht in Kategorie I bis III eingeordnet werden können

Verkehrswertermittlung i.S.d. §194 BauGB und Erstellung eines Verkehrswertermittlungsgutachtens (Vollgutachten)


unbelasteter

Verkehrswert in
Euro
Art der Immobilie
Kat. I Kat. II Kat. III Kat. IV
Basishonorar in Euro
bis 250.000,- 2.400,- 2.900,- 3.300,- 3.800,-
bis 350.000,- 2.900,- 3.400,- 4.000,- 4.600,-
bis 500.000,- 3.500,- 4.100,- 4.800,- 5.500,-
bis 750.000,- 4.100,- 4.900,- 5.700,- 6.500,-
bis 1.000.000,- 4.700,- 5.600,- 6.500,- 7.400,-
bis 2.000.000,- 5.400,- 6.400,- 7.500,- 8.600,-
bis 3.000.000,- 6.200,- 7.400,- 8.700,- 9.900,-


Zuschläge/Abschläge zur Honorarbasis

Art der Tätigkeit +/- zur Honorarbasis
Ermittlung des Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag Zuschlag 20% je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden Abschlag 30%
Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung wie beispielsweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Eintragungsbewilligungen, Bauzeichnungen, … sowie Erstellung eines Aufmaßes und Ämtergänge 145,- €/Stunde
Berücksichtigung eines Wegerechts Zuschlag von 20% je Recht
Berücksichtigung eines Leitungsrechts Zuschlag von 20% je Recht
Berücksichtigung eines Wohnungsrechts Zuschlag von 30% je Recht
Berücksichtigung eines Nießbrauchrecht Zuschlag von 30% je Recht
Berücksichtigung eines Überbaus Zuschlag von 30% je Recht
Berücksichtigung eines Erbbaurechts Zuschlag von 40% je Recht
Weitere Rechte und Belastungen wie beispielswiese Baulasten, Altlasten, … Zuschlag von 20% je Recht
erschwerte Arbeitsbedingungen bei der Gutachtenerstellung wie Schmutz (Stichwort Messiehaus), Sicherheit (Stichwort Einsturzgefahr) oder Gefahrenabwehr Zuschlag von 20%
zusätzliche Ermittlung nach einem weiteren Wertermittlungsverfahren Zuschlag von 50%
zusätzliche Ermittlung eines Beleihungswertvorschlages nach § 16 PfandBG und BelWertV Zuschlag von 50%
Jede zusätzliche Ausfertigung 29,75 €
Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen (Fahrt zu Ortsterminen, zu Ämtern und Behörden, …) 0,70 €/Km
Sollten Rechte und Belastungen zusammenfallen wie beispielsweise ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und sich auf die gleiche Teilfläche eines Grundstücks beziehen, so wird der Zuschlag nur einmal erhoben.

Sie haben FRAGEN zur Wertermittlung Ihrer Immobilie?

Wir sind telefonisch unter 02644-401265für Sie da!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Verkehrswertermittlung und Erstellung eines Kurzgutachtens in Anlehnung an den Verkehrswert gem. §194 BauGB


Honorar Kurzgutachten

Art der Tätigkeit Honorar Kurzgutachten
überschlägig Ermittlung des Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten bzw. ohne Recherche bei Ämtern und Behörden und Erstellung eines Kurzgutachtens für die Objektarten der oben aufgeführten Kat. I und II pauschal 800,-


Zuschläge/Abschläge zur Honorarbasis

Art der Tätigkeit +/- zur Honorarbasis
Kurzgutachten
Ermittlung des überschlägigen Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag Zuschlag 20% je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Kurzgutachtens auf einen anderen Stichtag Abschlag 30%
Berücksichtigung eines Rechtes Pauschal 400,- € je Recht
Jede zusätzliche Ausfertigung 29,75 €
Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen (Fahrt zu Ortsterminen, …) 0,70 €/Km

Sollte nach der Erstellung eines Kurzgutachtens die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens erforderlich werden, wird das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens auf das Honorar des ausführlichen Verkehrswertgutachtens bei Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet.

Bei einer Vermittlung der Immobilie über das angeschlossene Maklerbüro, wird das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens auf die nach dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällige Maklerprovision angerechnet.

Beratungsleistungen/Gutachtenkontrollen

Art der Tätigkeit Honorar
telefonische oder schriftliche Beratungsleistungen zu Themen der Verkehrs- und Beleihungswertermittlung 145,- €/Stunde
Gutachtenkontrollen von Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten 145,- €/Stunde
Fahrtkosten, die im Rahmen der Beratungsleistungen anfallen (Fahrt zum Kunden bei persönlichen Terminen, Ortsterminen, …) 0,60 €/Km

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Peter Baumann

DEKRA zertifizierter Sachverständiger D2

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