Kurzgutachten nach ImmoWertV 2021

Kurzgutachten nach ImmoWertV – die smarte Alternative zum Vollgutachten

Nicht immer braucht es ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Ein qualifiziertes Kurzgutachten liefert verlässliche Werte nach den Grundsätzen der ImmoWertV 2021. Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten – jetzt unverbindlich anfragen!

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Kurzgutachten in Anlehnung an den

Verkehrswert gem. §194 BauGB

In der Regel benötigen Sie jedoch kein aufwendiges Verkehrswertgutachten. Unser sogenanntes Kurzgutachten enthält im Wesentlichen die reine Wertermittlung nach §194 BauGB und verzichtet auf die detailliert Beschreibung und Dokumentation des zu bewertenden Objektes. Ebenso ist in dem Kurzgutachten ein zweites Wertermittlungsverfahren zur Plausibilisierung des Verkehrswertes nicht vorgesehen. Welches Wertermittlungsverfahren für Ihre Immobilie Anwendung findet, bestimmt sich nach der Art der Nutzung. Unser Kurzgutachten besteht aus einer schriftlichen Ausfertigung inklusive der bewertungsrelevanten Anlagen.

Ziel ist es, den Verkehrswert der Immobilie möglichst genau zu ermitteln. Der tatsächlich zu erzielende Kaufpreis weicht in der Regel von dem in der Verkehrswertermittlung ermittelten Marktwert ab. Wir weisen hiermit ausdrücklich daraufhin, dass Sie mit einem Kurzgutachten kein vor Gericht verwendbares Dokument erhalten. Sollten Sie dennoch eine gerichtsfeste Bewertung wünschen, so erstellen wir Ihnen gerne ein Vergehrswertgutachten nach §194 BauGB.
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Verschenken Sie kein Geld und warum eine falsche Bewertung schädlich ist!


Sehr oft stimmen die Preisvorstellungen der Verkäufer nicht mit den Marktgegebenheiten überein. Die Folge: Ein zu niedriger Wertansatz bedeutet zum Beispiel eine unnötige finanzielle Schlechterstellung für Sie. Mit jahrelanger Erfahrung helfen wir Ihnen, Ihr Verkaufsobjekt professionell und neutral zu bewerten. So bleiben Ihnen unangenehme Überraschungen erspart.
Ist Ihre Preisforderung anfangs zu hoch, verlängert sich unnötig die Verkaufsdauer. Zudem verlieren potenzielle Käufer mit der Zeit das Interesse an Ihrer Immobilie. Damit der Erlös mit verstreichender Zeit nicht weniger wird, ist die Ermittlung des richtigen Marktpreises entscheidend. Wir kennen die Werte umliegender Objekte genau und helfen Ihnen kompetent bei der Wertermittlung.

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Wir sind telefonisch unter 02644-401265für Sie da!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Kategorie der zu bewertenden Immobilie

Kategorie I

Bodenwertermittlung, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser

Kategorie II

Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfache Wohn- und Geschäftshäuser (i.d.R. 1 Ladenlokal im EG und Wohnungen in den Obergeschossen)


Honorar Kurzgutachten

Art der Tätigkeit Honorar Kurzgutachten
überschlägig Ermittlung des Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten bzw. ohne Recherche bei Ämtern und Behörden und Erstellung eines Kurzgutachtens für die Objektarten der oben aufgeführten Kat. I und II
pauschal 800,-
* Der angegebene Betrag versteht sich als Bruttobetrag (inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %).
Sollte nach der Erstellung eines Kurzgutachtens die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens erforderlich werden, wird das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens auf das Honorar des ausführlichen Verkehrswertgutachtens bei Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet. Bei einer Vermittlung der Immobilie über das angeschlossene Maklerbüro, wird das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens auf die nach dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällige Maklerprovision angerechnet.

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