Das Sachverständigenbüro Baumann
Immobilienbewertung in Orsberg
Immobilienbewertung in Orsberg und VG Unkel
Wir bewerten Immobilien unabhängig und marktkonform mit fachlicher Expertise!
Eine professionelle und marktkonforme Immobilien-Bewertung in Orsberg und der Verbandsgemeinde Unkel ist immer dann von Nöten und erforderlich, wenn der Wert eines bebauten oder auch unbebauten Grundstücks ermittelt werden muss. Die Anlässe die eine Wertermittlung fast unabdingbar machen sind unterschiedlichster Natur, wie zum Beispiel im Fall einer Ehescheidung, bei Erbauseinandersetzungen, bei steuerlichen Anlässen oder bei einem Immobilienkauf- oder verkauf. Für Immobilienbesitzer wie auch für potentielle Käufer ist der marktkonforme und sachverständig ermittelte Wert von größter Bedeutung.

Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Orsberg bewerten lassen? Das qualifizierte Team des Sachverständigenbüro Baumann berät Sie umfassend, individuell und sehr gezielt. Vertrauen Sie auf unsere lange Erfahrung im Immobilienbereich. Wir erstellen Ihnen Kurzgutachten oder auch Vollgutachten nach §194 BauGB zu folgenden Anlässen:
- bei Kauf und Verkauf
- Bei Erbschaften
- bei Scheidungen/Trennungen
- bei Vormundschaften
- bei Beleihungen
- bei Versicherungen
Sachverständiger mit Sachverstand?
Der Begriff des Sachverständigen oder Gutachters ist in Deutschland kein gesetzlich geschützter Begriff. Jedoch kann sich noch lange nicht jeder sachverständig nennen, der sich als Sachverständiger berufen fühlt oder sich für einen solchen hält. Gerichte haben in diversen Urteilen den Begriff des Sachverständigen definiert. Als Sachverständiger darf sich demnach jeder nennen, der einen besonderen Sachkundenachweis erbringen kann und zudem die persönliche Eignung als solcher besitzt. Juristen verstehen unter dem Nachweis der besonderen Sachkunde ein Schriftstück/Zertifikat, in dem das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung nachgewiesen werden kann.
Daher ist es für Sie als Auftraggeber besonders wichtig, die Qualifikation und Sachkunde des von Ihnen beauftragten Sachverständigen im Vorfeld kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu überprüfen. Denn fehlerhafte Gutachten werden nicht vor Gericht anerkannt und können im schlimmsten Fall hohe wirtschaftliche Schäden verursachen.
Verschenken Sie kein Geld und warum eine falsche Bewertung schädlich ist!
Sehr oft stimmen die Preisvorstellungen der Verkäufer nicht mit den Marktgegebenheiten überein. Die Folge: Ein zu niedriger Wertansatz bedeutet zum Beispiel eine unnötige finanzielle Schlechterstellung für Sie. Mit jahrelanger Erfahrung helfen wir Ihnen, Ihr Verkaufsobjekt professionell und neutral zu bewerten. So bleiben Ihnen unangenehme Überraschungen erspart.
Ist Ihre Preisforderung anfangs zu hoch, verlängert sich unnötig die Verkaufsdauer. Zudem verlieren potenzielle Käufer mit der Zeit das Interesse an Ihrer Immobilie. Damit der Erlös mit verstreichender Zeit nicht weniger wird, ist die Ermittlung des richtigen Marktpreises entscheidend. Wir kennen die Werte umliegender Objekte genau und helfen Ihnen kompetent bei der Wertermittlung.
Sie haben FRAGEN zur Wertermittlung Ihrer Immobilie?Wir sind telefonisch unter 02644-401265für Sie da!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
WIR KENNEN DEN WERT IHRER IMMOBILIE
IMMOBILIENBEWERTUNG MIT SACHVERSTAND
Als Sachverständigenbüro sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Unser Team ermittelt den Wert Ihrer Immobilie anhand der gängigen Bewertungsmethoden und jahrelanger Erfahrung. Sie benötigen für den Verkauf, eine Scheidung oder eine Erbschaft eine Immobilienbewertung? Einer unserer Sachverständigen wird den Wert Ihrer Immobilie anhand vom Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren fundiert ermitteln und bestimmen.
Immobiliengutachten Verkehrswertberechnung (§194 BauGB)
- 60-90 Seiten
- Ortstermin & Objektbesichtigung durch einen unserer Sachverständigen
- Wertermittlung gemäß ImmoWertV
- Aufnahme von wertsteigernden
Eigenschaften
- Aufnahme von erkennbaren Schäden
& Mängel
- Fotodokumentation
- Bewertung von sonstigen Lasten & Rechten
- Prüfung von Baulastenverzeichnis
- Korrespondenz mit dem zuständigen
Gutachterausschuss
verwendbar bei:
Verkauf, Erbschaft oder
Scheidung/Trennung
ab
2.400 EUR*
(bis zu einem unbelasteten Verkehrswert von 250.000,- Euro und in Abhängigkeit von Aufwand und Objektart)
Unsere Empfehlung
Kurzgutachten in Anlehnung an den Verkehrswert gem.
§194 BauGB
- ca.20 Seiten
- Ortstermin & Objektbesichtigung durch einen unserer Sachverständigen
- Wertermittlung gemäß ImmoWertV
- Aufnahme von wertsteigernden
Eigenschaften
- Aufnahme von erkennbaren Schäden
& Mängel
- Fotodokumentation
verwendbar bei:
Verkauf und Kauf
800 EUR
Pauschalpreis*
(Sollte die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens erforderlich werden, wird dieses Honorar auf das Honorar des ausführlichen Verkehrswertgutachtens bei Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet.)
einfache Immobilienbewertung
Einfacher Marktwert
- mündlich
- Ortstermin & Objektbesichtigung durch einen unserer Sachverständigen
- einfacher Vergleichswert
verwendbar:
zur allg. Einordnungauf dem
Immobilienmarkt
kostenlos
* Alle angegebenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge (inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %).
Wichtig zu wissen: Bei einem Kurzgutachten und einer kostenlosen Werteinschätzung handelt es sich nicht um Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um fundierte Orientierungshilfen für Sie als Eigentümer.
Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.
Falls Sie im Anschluss unser Maklerbüro mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (Makleralleinauftrag), wird das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens auf die nach dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällige Maklerprovision angerechnet.
Zu unserem MaklerbüroEin marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.
Falls Sie im Anschluss unser Maklerbüro mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (Makleralleinauftrag), wird das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens auf die nach dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällige Maklerprovision angerechnet.
Sie wünschen eine Immobilienbewertung
VOR ORT in Orsberg!
Dann lernen Sie uns kennen und lassen sich beraten.
Sie erreichen uns telefonisch unter der 02644-401265.
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