Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Rechtssichere Wertermittlung für Verkauf, Erbschaft oder Trennung

Ob bei Scheidung, Erbschaft oder Vermögensaufstellung – der genaue Immobilienwert ist entscheidend. Vertrauen Sie auf ein professionelles Verkehrswertgutachten von Peter Baumann. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine qualifizierte Wertermittlung!

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Verkehrswertgutachten

Verkehrswertberechnung (§194 BauBG)

In den letzten Jahren hat das Thema der Wertermittlung von bebauten und unbebauten  Grundstücken immer mehr an Bedeutung gewonnen. Steuerliche Veränderungen, Erbschaften und daraus resultierende private Streitigkeiten und auch Scheidungsfolgen erfordern immer einen neutralen Maßstab, also eine Bewertung, um eine sinnvolle, nachhaltige und dennoch kurzfristige Lösung herbei zu führen. Die Lösung: "Ein Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen und anerkannt geprüften Sachverständigen!"

Eine schnelle Lösung der Probleme kann mit den geringsten Kosten herbei geführt werden, wenn sich die Beteiligten mit der Beauftragung eines gemeinsamen und neutralen Sachverständigen einverstanden erklären und das Ergebnis für alle als Maßstab anerkennen.

Auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien helfen wir Ihnen durch eine detaillierte Bewertung, eine marktgerechte Entscheidung zu treffen.
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Die Bewertung von Verkehrswerten nach § 194 BauGb ist die umfassendste Form der Immobilienbewertung. Allgemein gesprochen ist ein Gutachten ein Ausdruck empirischer Aussagen auf der Grundlage von Tatsachen und deren sachverständigen Schlussfolgerungen. Der Bericht sollte vollständig, leicht verständlich und ungefähr 65 bis 80 Seiten stark sein. Nach der Definition in § 194 BauGB bestimmt die Verkehrswertermittlung den Verkehrswert (Marktwert), den eine Immobilie oder Liegenschaft erreichen kann. Der Sachverständige bewertet die Immobilie objektiv und unparteiisch nach Vorgaben der Wertermittlungsverordnung.

Ziel ist es, den Verkehrswert der Immobilie möglichst genau zu ermitteln. Der tatsächlich zu erzielende Kaufpreis weicht in der Regel von dem in der Verkehrswertermittlung ermittelten Marktwert ab.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Der Ablauf einer Immobilienbewertung

1. Kontakt

Sie nehmen mit uns Kontakt auf und teilen uns mit welches Objekt bewertet werden soll.

2. Besprechung

Telefonisch besprechen wir mit Ihnen den genauen Ablauf der Wertermittlung

3. Termin

Wir vereinbaren und planen einen Ortstermin zur Begehung Ihrer Immobilie.

4. Ortstermin

Vor Ort treffen Sie sich mit einem unserer Gutachter und begehen Ihre Immobilie mit ihm.

5. Gutachten

Wir erstellen Ihnen ein Kurzgutachten oder ein Vollgutachten gemäß § 194 BauGB.

6. Übergabe

Sie erhalten das beauftragte Gutachten zu Ihrer weiteren Verwendung.

Vollgutachten oder Kurzgutachten?

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Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Linz am Rhein bewerten lassen? Das qualifizierte Team des Sachverständigenbüro Baumann berät Sie umfassend, individuell und sehr gezielt. Vertrauen Sie auf unsere lange Erfahrung im Immobilienbereich. Wir erstellen Ihnen Vollgutachten nach §194 BauGB oder ein "Kurzgutachten" zu folgenden Anlässen:

  • bei Kauf und Verkauf
  • Bei Erbschaften
  • bei Scheidungen/Trennungen
  • bei Vormundschaften
  • bei Beleihungen
  • bei Versicherungen
In der Regel benötigen Sie jedoch kein aufwendiges Verkehrswertgutachten. Deshalb empfehlen wir Ihnen unser sogenanntes Kurzgutachten. Es enthält im Wesentlichen die reine Wertermittlung nach §194 BauGB und verzichtet auf die detailliert Beschreibung und Dokumentation des zu bewertenden Objektes. Ebenso ist in dem Kurzgutachten ein zweites Wertermittlungsverfahren zur Plausibilisierung des Verkehrswertes nicht vorgesehen. Welches Wertermittlungsverfahren für Ihre Immobilie Anwendung findet, bestimmt sich nach der Art der Nutzung. Unser Kurzgutachten besteht aus einer schriftlichen Ausfertigung inklusive der bewertungsrelevanten Anlagen.

Ziel ist es, den Verkehrswert der Immobilie möglichst genau zu ermitteln. Der tatsächlich zu erzielende Kaufpreis weicht in der Regel von dem in der Verkehrswertermittlung ermittelten Marktwert ab. Wir weisen hiermit ausdrücklich daraufhin, dass Sie mit einem Kurzgutachten kein vor Gericht verwendbares Dokument erhalten. Sollten Sie dennoch eine gerichtsfeste Bewertung wünschen, so erstellen wir Ihnen gerne ein Vergehrswertgutachten nach §194 BauGB.

Verschenken Sie kein Geld und warum eine falsche Bewertung schädlich ist!


Sehr oft stimmen die Preisvorstellungen der Verkäufer nicht mit den Marktgegebenheiten überein. Die Folge: Ein zu niedriger Wertansatz bedeutet zum Beispiel eine unnötige finanzielle Schlechterstellung für Sie. Mit jahrelanger Erfahrung helfen wir Ihnen, Ihr Verkaufsobjekt professionell und neutral zu bewerten. So bleiben Ihnen unangenehme Überraschungen erspart.
Ist Ihre Preisforderung anfangs zu hoch, verlängert sich unnötig die Verkaufsdauer. Zudem verlieren potenzielle Käufer mit der Zeit das Interesse an Ihrer Immobilie. Damit der Erlös mit verstreichender Zeit nicht weniger wird, ist die Ermittlung des richtigen Marktpreises entscheidend. Wir kennen die Werte umliegender Objekte genau und helfen Ihnen kompetent bei der Wertermittlung.


Immobiliengutachten Verkehrswertberechnung (§194 BauGB)


- 60-90 Seiten
- Ortstermin & Objektbesichtigung durch einen unserer Sachverständigen
- Wertermittlung gemäß ImmoWertV
- Aufnahme von wertsteigernden
Eigenschaften
- Aufnahme von erkennbaren Schäden
& Mängel
- Fotodokumentation
- Bewertung von sonstigen Lasten & Rechten
- Prüfung von Baulastenverzeichnis
- Korrespondenz mit dem zuständigen
Gutachterausschuss
verwendbar bei:
Verkauf, Erbschaft oder
Scheidung/Trennung


ab
2.400 EUR*


(bis zu einem unbelasteten Verkehrswert von 250.000,- Euro und in Abhängigkeit von Aufwand und Objektart)

Unsere Empfehlung

Kurzgutachten in Anlehnung an den Verkehrswert gem.
§194 BauGB
- ca.20 Seiten
- Ortstermin & Objektbesichtigung durch einen unserer Sachverständigen
- Wertermittlung gemäß ImmoWertV
- Aufnahme von wertsteigernden
Eigenschaften
- Aufnahme von erkennbaren Schäden
& Mängel
- Fotodokumentation


verwendbar bei:
Verkauf und Kauf



800 EUR
Pauschalpreis*


(Sollte die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens erforderlich werden, wird dieses Honorar auf das Honorar des ausführlichen Verkehrswertgutachtens bei Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet.)


einfache Immobilienbewertung
Einfacher Marktwert


- mündlich
- Ortstermin & Objektbesichtigung durch einen unserer Sachverständigen
- einfacher Vergleichswert

verwendbar:
zur allg. Einordnungauf dem
Immobilienmarkt


kostenlos

* Alle angegebenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge (inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %).

Sie haben FRAGEN zur Wertermittlung Ihrer Immobilie?

Wir sind telefonisch unter 02644-401265für Sie da!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Kategorie der zu bewertenden Immobilie

Kategorie I

Bodenwertermittlung, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser

Kategorie II

Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfache Wohn- und Geschäftshäuser (i.d.R. 1 Ladenlokal im EG und Wohnungen in den Obergeschossen)

Kategorie III

komplexere Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, einfache Gewerbeimmobilien wie Lager- und Produktionshallen

Kategorie IV

komplexere Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien, die nicht in Kategorie I bis III eingeordnet werden können
Achtung: Aufgrund der derzeitigen Auftragslage werden aktuell ausschließlich Gutachten der Immobilienkategorien I und II erstellt. Sollte es sich bei Ihrer Immobilie um die Kategorie III oder IV handeln, werden wir Ihnen auf Wunsch gerne kompetente Kollegen empfehlen.

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