UNSERE EMPFEHLUNG

Kurzgutachten in Anlehnung an den Verkehrswert gem. §194 BauGB

Für die marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen. Das Sachverständigenbüro Baumann hat große Erfahrung in der Wertermittlung. Wir haben bereits unzählige Immobilien bewertet

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Wieso benötigt man einen Immobiliengutachter? Diese Frage ist leicht beantwortet: "Weil ein seriöser Immobiliensachverständiger Sie vor teuren Fehlentscheidungen bewahren könnte."
Ganz gleich, ob Sie ein Haus verkaufen möchten, eine Wohnung geerbt haben oder ein bestehendes Immobiliengutachten überprüft wissen wollen: Die Leistungen eines versierten Immobiliengutachters sind in vielen Fällen unerlässlich. Eine Immobilien- oder Grundstücksbewertung ist sehr komplex. Laien fehlt dafür in der Regel die Erfahrung, die notwendigen Daten und die Zeit. Um eine marktkonforme Immobilienbewertung zu erstellen, muss das Objekt in seiner Ganzheitlichkeit betrachtet werden. Wer nicht tagtäglich im Thema steckt, kann dies kaum leisten.
Für die marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen. Das Sachverständigenbüro Baumann hat große Erfahrung in der Wertermittlung. Wir haben bereits unzählige Immobilien bewertet
und bestimmen den Verkaufswert Ihrer Immobilie. Dies geschieht in einem ausführlichen Wertgutachten. Darin berechnen wir den Marktwert nach dem Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren.

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Wir sind telefonisch unter 02644-401265für Sie da!
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Verschenken Sie kein Geld und warum eine falsche Bewertung schädlich ist!


Sehr oft stimmen die Preisvorstellungen der Verkäufer nicht mit den Marktgegebenheiten überein. Die Folge: Ein zu niedriger Wertansatz bedeutet zum Beispiel eine unnötige finanzielle Schlechterstellung für Sie. Mit jahrelanger Erfahrung helfen wir Ihnen, Ihr Verkaufsobjekt professionell und neutral zu bewerten. So bleiben Ihnen unangenehme Überraschungen erspart.
Ist Ihre Preisforderung anfangs zu hoch, verlängert sich unnötig die Verkaufsdauer. Zudem verlieren potenzielle Käufer mit der Zeit das Interesse an Ihrer Immobilie. Damit der Erlös mit verstreichender Zeit nicht weniger wird, ist die Ermittlung des richtigen Marktpreises entscheidend. Wir kennen die Werte umliegender Objekte genau und helfen Ihnen kompetent bei der Wertermittlung.

Die Immobilienbewertung aus dem Internet

Immobilienmakler Linz am Rhein

Ihre Immobilie ist genauso Individuell wie Sie es sind! 

Die meist kostenlosen Immobilienbewertungen der "Fernsehmakler" sind in aller Regel intransparent und wertlos. Genauer betrachtet handelt es sich bei diesen Bewertungen lediglich um Akquisewerkzeuge, um Ihre Daten für Immobilienmakler zu sammeln. Ziel ist es, Sie nicht über den Wert Ihrer Immobilie zu informieren, sondern Sie mit einem möglichst hohen Angebotspreis zum Verkauf zu bewegen. Die Ergebnisse spiegeln in den seltensten Fällen einen möglichen Verkaufspreis, noch den wahren Wert Ihrer Immobilie, wieder.

"Hand aufs Herz! Würden Sie gerne kostenlos oder gratis arbeiten?"

Leider werden mittlerweile Ihre qualifizierten Immobilienprofis vor Ort, die über die notwendige Sachkunde verfügen, zu ähnlichen Werbemaßnahmen gezwungen. Die Transparenz und Ehrlichkeit macht hier aber den Unterschied. Wollen Sie Ihre Immobilie zu einem guten Preis verkaufen oder benötigen eine präzise Werteinschätzung Ihrer Immobilie? Dann raten wir Ihnen einen seriösen und lokalen Gutachter oder Immobilienmakler zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne jederzeit mit Rat und Tat als lokales Sachverständigenbüro zur Verfügung.

Ihr Peter Baumann

DEKRA zertifizierter Sachverständiger

für Immobilienbewertung D1 PLUS - Rechte & Belastungen

Marktwertgutachten für unbebaute Grundstücke und bebaute Wohngrundstücke mit z.B. Standard Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie Doppel- und Reihenhäusern einschließlich Rechte, Belastungen und grundstücksgleiche Rechte

Kurzgutachten in Anlehnung an die

ImmoWertV

In der Regel benötigen Sie jedoch kein aufwendiges Verkehrswertgutachten. Unser sogenanntes Kurzgutachten enthält im Wesentlichen die reine Wertermittlung nach ImmoWertV und verzichtet auf die detaillierte Beschreibung und Dokumentation des zu bewertenden Objektes laut §194 BauGB. Ebenso ist in dem Kurzgutachten ein zweites Wertermittlungsverfahren zur Plausibilisierung des Verkehrswertes nicht vorgesehen. Welches Wertermittlungsverfahren für Ihre Immobilie Anwendung findet, bestimmt sich nach der Art der Nutzung. Unser Kurzgutachten besteht aus einer schriftlichen Ausfertigung inklusive der bewertungsrelevanten Anlagen.

Ziel ist es, den Verkehrswert der Immobilie möglichst genau zu ermitteln. Der tatsächlich zu erzielende Kaufpreis weicht in der Regel von dem in der Verkehrswertermittlung ermittelten Marktwert ab. Wir weisen hiermit ausdrücklich daraufhin, dass Sie mit einem Kurzgutachten kein vor Gericht verwendbares Dokument erhalten. Sollten Sie dennoch eine gerichtsfeste Bewertung wünschen, so erstellen wir Ihnen gerne ein Vergehrswertgutachten nach §194 BauGB.
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Wichtig zu wissen: Bei einem Kurzgutachten und einer kostenlosen Werteinschätzung handelt es sich nicht um Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um fundierte Orientierungshilfen für Sie als Eigentümer. Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.

Falls Sie im Anschluss unser Maklerbüro mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (Makleralleinauftrag), wird das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens auf die nach dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällige Maklerprovision angerechnet.
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