Immobilien Gutachter Linz am Rhein


Kurzgutachten ab 800,- Euro inklusive MwSt.

WIR KENNEN DEN WERT IHRER IMMOBILIE

IMMOBILIENBEWERTUNG MIT SACHVERSTAND

Als Sachverständigenbüro sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Unser Team ermittelt den Wert Ihrer Immobilie anhand der gängigen Bewertungsmethoden und jahrelanger Erfahrung. Sie benötigen für den Verkauf, eine Scheidung oder eine Erbschaft eine Immobilienbewertung? Einer unserer Sachverständigen wird den Wert Ihrer Immobilie anhand vom Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren fundiert ermitteln und bestimmen.
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Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Linz am Rhein bewerten lassen? Das qualifizierte Team des Sachverständigenbüro Baumann berät Sie umfassend, individuell und sehr gezielt. Vertrauen Sie auf unsere lange Erfahrung im Immobilienbereich. Wir erstellen Ihnen Kurzgutachten oder auch Vollgutachten nach §194 BauGB zu folgenden Anlässen:

  • bei Kauf und Verkauf
  • Bei Erbschaften
  • bei Scheidungen/Trennungen
  • bei Vormundschaften
  • bei Beleihungen
  • bei Versicherungen

Sie wünschen eine Immobilienbewertung

Kurzgutachten ab 800,- Euro inklusive MwSt. in Linz am Rhein!

Dann lernen Sie uns kennen und lassen sich beraten.
Sie erreichen uns telefonisch unter der 02644-401265.

Wichtig zu wissen!

Bei einem Kurzgutachten und einer kostenlosen Werteinschätzung handelt es sich nicht um Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um fundierte Orientierungshilfen für Sie als Eigentümer.
Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.


Falls Sie im Anschluss unser Maklerbüro mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (Makleralleinauftrag), wird das Honorar für die Erstellung eines Kurzgutachtens (lasten- und rechtefrei) auf die nach dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällige Maklerprovision angerechnet.
Zu unserem Maklerbüro

Gutachter für Immobilien Linz am Rhein


Kurzgutachten ab 800,- Euro inklusive MwSt.

Der Begriff des Sachverständigen oder Gutachters ist in Deutschland kein gesetzlich geschützter Begriff. Jedoch kann sich noch lange nicht jeder sachverständig nennen, der sich als Sachverständiger berufen fühlt oder sich für einen solchen hält. Gerichte haben in diversen Urteilen den Begriff des Sachverständigen definiert. Als Sachverständiger darf sich demnach jeder nennen, der einen besonderen Sachkundenachweis erbringen kann und zudem die persönliche Eignung als solcher besitzt. Juristen verstehen unter dem Nachweis der besonderen Sachkunde ein Schriftstück/Zertifikat, in dem das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung nachgewiesen werden kann.
Daher ist es für Sie als Auftraggeber besonders wichtig, die Qualifikation und Sachkunde des von Ihnen beauftragten Sachverständigen im Vorfeld kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu überprüfen. Denn fehlerhafte Gutachten werden nicht vor Gericht anerkannt und können im schlimmsten Fall hohe wirtschaftliche Schäden verursachen.

Sie interessieren sich für eine Immobilienbewertung in Linz am Rhein?

Dann schreiben Sie uns! Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden!
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Sie haben FRAGEN zur Wertermittlung Ihrer Immobilie?

Wir sind telefonisch unter 02644-401265für Sie da!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.


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Der Begriff des Sachverständigen oder Gutachters ist in Deutschland kein gesetzlich geschützter Begriff. Jedoch kann sich noch lange nicht jeder sachverständig nennen, der sich als Sachverständiger berufen fühlt oder sich für einen solchen hält. Gerichte haben in diversen Urteilen den Begriff des Sachverständigen definiert. Als Sachverständiger darf sich demnach jeder nennen, der einen besonderen Sachkundenachweis erbringen kann und zudem die persönliche Eignung als solcher besitzt. Juristen verstehen unter dem Nachweis der besonderen Sachkunde ein Schriftstück/Zertifikat, in dem das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung nachgewiesen werden kann.
Daher ist es für Sie als Auftraggeber besonders wichtig, die Qualifikation und Sachkunde des von Ihnen beauftragten Sachverständigen im Vorfeld kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu überprüfen. Denn fehlerhafte Gutachten werden nicht vor Gericht anerkannt und können im schlimmsten Fall hohe wirtschaftliche Schäden verursachen.

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