Kosten Immobiliengutachten Linz am Rhein
Kurzgutachten ab 800,- Euro inklusive MwSt.
WIR KENNEN DEN WERT IHRER IMMOBILIE
IMMOBILIENBEWERTUNG MIT SACHVERSTAND
Als Sachverständigenbüro sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Unser Team ermittelt den Wert Ihrer Immobilie anhand der gängigen Bewertungsmethoden und jahrelanger Erfahrung. Sie benötigen für den Verkauf, eine Scheidung oder eine Erbschaft eine Immobilienbewertung? Einer unserer Sachverständigen wird den Wert Ihrer Immobilie anhand vom Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren fundiert ermitteln und bestimmen.

Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Linz am Rhein bewerten lassen? Das qualifizierte Team des Sachverständigenbüro Baumann berät Sie umfassend, individuell und sehr gezielt. Vertrauen Sie auf unsere lange Erfahrung im Immobilienbereich. Wir erstellen Ihnen Kurzgutachten oder auch Vollgutachten nach §194 BauGB zu folgenden Anlässen:
- bei Kauf und Verkauf
- Bei Erbschaften
- bei Scheidungen/Trennungen
- bei Vormundschaften
- bei Beleihungen
- bei Versicherungen
Sie wünschen eine Immobilienbewertung
Kurzgutachten ab 800,- Euro inklusive MwSt. in Linz am Rhein!
Dann lernen Sie uns kennen und lassen sich beraten.
Sie erreichen uns telefonisch unter der 02644-401265.
Wichtig zu wissen!
Bei einem Kurzgutachten und einer kostenlosen Werteinschätzung handelt es sich nicht um Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um fundierte Orientierungshilfen für Sie als Eigentümer.
Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.
Falls Sie im Anschluss unser Maklerbüro mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (Makleralleinauftrag), wird das Honorar für die Erstellung eines Kurzgutachtens (lasten- und rechtefrei) auf die nach dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällige Maklerprovision angerechnet.
Zu unserem MaklerbüroEin marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.
Falls Sie im Anschluss unser Maklerbüro mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen (Makleralleinauftrag), wird das Honorar für die Erstellung eines Kurzgutachtens (lasten- und rechtefrei) auf die nach dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällige Maklerprovision angerechnet.
Der Begriff des Sachverständigen oder Gutachters ist in Deutschland kein gesetzlich geschützter Begriff. Jedoch kann sich noch lange nicht jeder sachverständig nennen, der sich als Sachverständiger berufen fühlt oder sich für einen solchen hält. Gerichte haben in diversen Urteilen den Begriff des Sachverständigen definiert. Als Sachverständiger darf sich demnach jeder nennen, der einen besonderen Sachkundenachweis erbringen kann und zudem die persönliche Eignung als solcher besitzt. Juristen verstehen unter dem Nachweis der besonderen Sachkunde ein Schriftstück/Zertifikat, in dem das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung nachgewiesen werden kann.
Daher ist es für Sie als Auftraggeber besonders wichtig, die Qualifikation und Sachkunde des von Ihnen beauftragten Sachverständigen im Vorfeld kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu überprüfen. Denn fehlerhafte Gutachten werden nicht vor Gericht anerkannt und können im schlimmsten Fall hohe wirtschaftliche Schäden verursachen.
Immobilienbewertung in Linz am Rhein
Die Stadt Linz am Rhein liegt ca. 30 km südlich von Bonn und 35 km nördlich von Koblenz. Durch die sehr gute Verkehrsanbindung an die B42 sind Sie innerhalb von 25 Minuten in Bonn und in 35 Minuten in Koblenz. Die Autobahnen A3 und A61 sind ebenfalls in kurzer Zeit erreichbar, sodass auch Berufspendler hier auf ihre Kosten kommen.
Linz bietet eine intakte und gut ausgebaute Infrastruktur. Ärzte, Apotheken, Banken sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und Lokale befinden sich in fußläufiger Entfernung. Darüber hinaus glänzt Linz mit einen großen Freizeitwert. Neben einem beheizten Freibad bieten eine Tennisanlage, ein Kunstrasensportplatz mit Tartanbahn und der naheliegende Rheinsteig zahlreiche Möglichkeiten der gesunden und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung. Die historischen Altstadt mit ihrer weitläufigen Fußgängerzone bietet viel Raum zum Zeitvertreib und Shoppen. Des Weiteren befinden sich hier zahlreiche Cafés und Restaurants mit Außengastronomie.
Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Linz am Rhein. Sie werden im Uhrzeigersinn, im Norden beginnend genannt: die Ortsgemeinde Ockenfels, die Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg, die Ortsgemeinde Erpel, die Ortsgemeinde Vettelschoß, die Ortsgemeinde St. Katharinen, die Ortsgemeinde Dattenberg und dem Remagener Ortsteil Kripp. Damit grenzt Linz am Rhein an sieben Gemeinden der rheinland-pfälzischen Landkreise Neuwied und Ahrweiler.
weiterLinz bietet eine intakte und gut ausgebaute Infrastruktur. Ärzte, Apotheken, Banken sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und Lokale befinden sich in fußläufiger Entfernung. Darüber hinaus glänzt Linz mit einen großen Freizeitwert. Neben einem beheizten Freibad bieten eine Tennisanlage, ein Kunstrasensportplatz mit Tartanbahn und der naheliegende Rheinsteig zahlreiche Möglichkeiten der gesunden und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung. Die historischen Altstadt mit ihrer weitläufigen Fußgängerzone bietet viel Raum zum Zeitvertreib und Shoppen. Des Weiteren befinden sich hier zahlreiche Cafés und Restaurants mit Außengastronomie.
Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Linz am Rhein. Sie werden im Uhrzeigersinn, im Norden beginnend genannt: die Ortsgemeinde Ockenfels, die Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg, die Ortsgemeinde Erpel, die Ortsgemeinde Vettelschoß, die Ortsgemeinde St. Katharinen, die Ortsgemeinde Dattenberg und dem Remagener Ortsteil Kripp. Damit grenzt Linz am Rhein an sieben Gemeinden der rheinland-pfälzischen Landkreise Neuwied und Ahrweiler.
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